E-Mail-Archivierung
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- Gesetzliche Grundlagen / Leitfäden
Überblick
Seit dem 1.1.2007 ist die E-Mail dem klassischen Geschäftsbrief gleichgestellt.
Diese Gesetzesänderung hat für die Unternehmen in der Bundesrepublik erhebliche Auswirkungen im Bezug auf die ordnungsgemäße Speicherung der geschäftsrelevanten E-Mails; denn nun sind die E-Mails genauso zu archivieren wie herkömmliche Geschäftsbriefe auch.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen zur Archivierung von E-Mails:
- Zentrale Archivierung direkt am Server
- Dezentrale Archivierung durch den Mitarbeiter am Arbeitsplatz
Beide Methoden haben für Ihr Unternehmen sowohl Vor- als auch Nachteile:
So ist beispielsweise die zentrale Archivierung (direkt am E-Mail-Server) mit keinerlei Aufwand für die Mitarbeiter verbunden, zieht aber datenschutzrechtliche Aspekte nach sich, da die Archivierung der privaten E-Mails nicht verhindert werden kann.
Dagegen birgt die dezentrale Archivierung die Gefahr, dass geschäftsrelevante E-Mails von den Mitarbeitern nicht als solche erkannt werden und eine revisionssichere Archivierung unterbleibt.
Die tutum GmbH berät Sie gerne bei der Auswahl eines für Ihr Unternehmen passenden E-Mail-Archivierungssystems (egal ob Outlook/Exchange, Notes oder Tobit).
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Techno Color reduziert E-Mail-Flut
Lesen Sie hier wie unser Kunde Techno Color in Bogen bei Straubing die E-Mail-Flut in den Griff bekommen hat:
Gesetzliche Grundlagen / Leitfäden
Alle Informationen bzgl. der gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:
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